Jeder Vertrag mit mir kommt ausschließlich auf der Grundlage meiner im Folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichende Bedingungen, die ich nicht ausdrücklich schriftlich anerkenne, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ich nicht ausdrücklich widerspreche.
§ 1 Vertragspartner
Ihr Vertragspartner ist die Firma SchwielowNET Michael Boschke, OT Caputh, Schmerberger Weg 43, 14548 Schwielowsee.
§ 2 Vorbehalt
Bei von mir nicht verschuldetem Leistungshindernis bin ich berechtigt, abweichend von Ihrer Bestellung geänderte oder angepasste Produkte zu liefern, soweit die Funktionstauglichkeit dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Mir bleibt das Recht zu Ihnen zumutbaren Teillieferungen und Teilfakturierungen (Teilberechnung) ausdrücklich vorbehalten. Falls die Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar sein sollte, behalte ich mir vor, diese nicht zu erbringen und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
§ 3 Preise
Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in meinen Katalogen, Preislisten, elektronischen Medien und dergleichen sind freibleibend. Ich behalte mir das Recht vor, meine Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Währungsschwankungen oder Preisänderungen der Vorlieferanten eintreten. Bei Wartungs- und Serviceverträgen richtet sich die Vergütung nach der geleisteten Arbeitszeit zzgl. einer entfernungsabhängigen Pauschale für An- und Abfahrt. In meinen abgedruckten Preisen ist kein Anspruch auf Support enthalten. Ich kann Ihnen jedoch bei vielen Produkten weiterhelfen oder Sie an den Hersteller vermitteln.
§ 4 Liefer- und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart liefere ich zunächst grundsätzlich gegen Nachnahme (bar oder Euro-Verrechnungsscheck). Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand von mir zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Ein Liefertermin kann sich auf Grund von zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbaren Umständen, die ich nicht zu vertreten haben, wie z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung von behördlichen Genehmigungen, Arbeitskämpfe, Rohstoffmangel etc., verschieben. Eine Schadensersatzpflicht meinerseits für die verzögerte Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 5 Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang erfolgt bei Lieferungen von mir mit dem Verlassen, bei Rücksendungen an mich mit der Annahme der Sache am Firmensitz in Caputh.
§ 6 Gewährleistung, Haftung
Die gelieferte Ware muss von Ihnen unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit und Mängel überprüft werden. Erfolgt innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware keine Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Im Gewährleistungsfalle behalte ich mir das Recht zu zweimaliger Nachbesserung jeweils innerhalb einer Frist von 2 Wochen vor. Schlagen beide Nachbesserungsversuche fehl, haben Sie das Recht, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die in Beschreibungen veröffentlichten Merkmale sind keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne, sondern der Versuch, Ihnen alles allgemein Publizierte zugänglich zu machen. Ist im Einzelfall von mir eine Eigenschaft der Ware zugesichert worden, erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden, die von dieser Zusicherung nicht umfasst sind.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hafte ich für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen; insoweit hafte ich insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, u. a. für mittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden sowie für entgangenen Gewinn. Ich gewährleiste für 2 Jahre, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind oder zugesicherte Eigenschaften entbehren. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller trete ich ab. Für eine Verlängerung der Gewährleistungsansprüche gegen mich bedarf es einer gesonderten, von mir schriftlich unterzeichneten Vereinbarung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
Bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus den geschlossenen Verträgen verbleibt die gelieferte Ware in meinem Eigentum. Die Vorbehaltsware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Sie treten mir jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert wurde. Die Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch Sie wird stets für mich vorgenommen. Im Fall der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware entsteht im Verhältnis der Rechnungswerte der verwendeten Waren mein Miteigentum an der neu entstandenen Sache.
Sie sind nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware berechtigt, bevor meine Forderungen vollständig beglichen wurden. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware müssen Sie für die Wahrung meiner Rechte Sorge tragen und mich unverzüglich benachrichtigen. In einem solchen Fall und bei Zahlungsverzug habe ich das Recht zum Betreten der Räume des Erwerbers, um im Rahmen der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware an mich nehmen zu können.
§ 8 Zahlungsverzug
Meine Forderungen werden an dem auf der Rechnung ausgewiesenen Datum zur Zahlung fällig. Aufgrund einer Mahnung, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, spätestens jedoch 30 Tage nach Eintritt der Fälligkeit geraten Sie in Verzug. Ihre Geldschuld ist während des Verzugs mit 6% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens durch mich ist nicht ausgeschlossen.
§ 9 Wahrung der Rechte Dritter
Da Sie bei Softwareprodukten lediglich das Nutzungsrecht an der gekauften Software erwerben, sind die Lizenzbedingungen des Herstellers nach dem Öffnen der versiegelten Verpackung bzw. bei Benutzung unversiegelter Datenträger für Sie rechtsverbindlich gültig. Es dürfen keine Kopien von Software oder Dokumentationen angefertigt werden, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist. Generell ist der Käufer für die ordnungsgemäße Lizenzierung der installierten Software verantwortlich.
§ 10 Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Mit einem Auftrag bzw. einer Bestellung erteilen Sie mir Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der mir im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Durchführung oder Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Sie erteilen ferner Ihr Einverständnis damit, erhaltenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes bis zu einem etwaigen schriftlichen Widerruf durch Sie nutzen und weitergeben zu dürfen.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist, soweit nicht anders vereinbart, mein Firmensitz – Schmerberger Weg 43, 14548 Caputh.
Gerichtsstand ist Potsdam. Ich bin jedoch auch berechtigt, einen Rechtsstreit an Ihrem Wohnsitzgericht zu führen.
§ 12 Anwendbares Recht
Alle mit mir geschlossenen Verträge und ihre Durchführung unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sind ausgeschlossen, soweit zulässig.
§ 13 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages.